Gemeinsam füreinander einstehen
Die Gesamt-Mitarbeitendenvertretung im Diakoniewerk Essen
Die Gesamt-Mitarbeitendenvertretung agiert im Auftrag der fünf bestehenden Mitarbeitervertretungen der verschiedenen Gesellschaften des Diakoniewerks Essen. Im Dienststellen-Verbund vertritt sie in koordinierender Funktion die Gesamtbelange aller Beschäftigten des Werkes in Kooperation mit den Vertrauenspersonen der Schwerbehinderten.
1. Grundlegendes
Seit dem 18. Februar 2019 besteht beim Diakoniewerk Essen eine Gesamtmitarbeitendenvertretung (Gesamt-MAV) im Dienststellenverbund gemäß §6a MVG (Mitarbeitervertretungsgesetz). Sie ist eine betriebliche Interessensvertretung, die auf Antrag der Mehrheit der Mitarbeitervertretungen von fünf Teilgesellschaften (Diakoniewerk Essen Kindertagesbetreuung gGmbH, Diakoniewerk Essen Jugend- und Familienhilfe gGmbH, Diakoniewerk Essen Gefährdetenhilfe gGmbH, Diakoniewerk Essen Behindertenhilfe gGmbH, Diakoniewerk Essen Senioren- und Krankenhilfe gGmbH) gegründet wurde. Die Diakoniewerk Essen Arbeit und Beschäftigung AiD gGmbH hat (noch) keine eigene MAV und die Diakoniewerk Essen Dienstleistungs- und Verwaltungsgesellschaft mbH ist durch den Betriebsrat vertreten.
Neben dem Dienstgeber bzw. der Dienststellenleitung (der Geschäftsführung) obliegt der Gesamt-MAV die Mitverantwortung für übergreifenden Aufgaben der Dienststelle (z.B. Gesundheitsmanagement, Arbeitssicherheit, Fortbildungen, etc.). Bei mitbestimmungspflichtigen Maßnahmen (z.B. Dienstvereinbarungen) ist die Gesamt-MAV zu informieren, anzuhören und zu beteiligen für alle zurzeit rund 1.700 Mitglieder der Dienstgemeinschaft.
Alle zwei Wochen tagt die Gesamt-MAV in der Warthestraße und tätigt Beschlüsse. Zweimal jährlich findet ein Klausurtag statt. In ihrer Geschäftsordnung, die sich zurzeit in Überarbeitung befindet, definiert die Gesamt-MAV konkrete Umsetzungsschritte ihrer Arbeit (eine Agenda mit ca. 40 unterschiedlichen Punkten). Beispielsweise werden nun neu gebildete Ausschüsse („Personelles“ und „Wirtschaft“) die Arbeit zielführender und effizienter gestalten. Dies ist primär zum Wohle der Kolleginnen und Kollegen, aber sicherlich auch im Sinne des Dienstgebers. Der regelmäßige Austausch mit den Leitungen der Geschäftsbereiche wird gepflegt. Die Mitglieder der Gesamt-MAV schulen sich regelmäßig, effizient und kostensparend - z.B. über gesellschaftsübergreifende Inhouse-Schulungen.
2. Mitglieder der Gesamt-MAV
Vorsitzender für die Amtszeit von 2022 bis 2026 mit 50%iger Dienstbefreiung ist Gerhard Hillebrand, ehemaliger Technischer Zeichner und hauptberuflicher Diplom-Sozialpädagoge. Gerhard Hillebrand ist seit fast 21 Jahren im Werk und seit 13 Jahren im Bereich "Ambulante Hilfe zur Erziehung" der Sozialen Dienste tätig. Darüber hinaus ist er Stellvertretender Vorsitzender der MAV Jugend- und Familienhilfe, Stellvertretender Sprecher der Regio-MAV im Kirchenkreis Essen, Mitglied der gemeinsamen Regio-MAV für Wuppertal, Essen und Niederberg sowie Mitglied des Gesamt-Ausschusses der MAVn als höchstes Gremium im Rheinland.
Stellvertretende Vorsitzende für die Amtszeit von 2022 bis 2026 ist Bjanka Uksanovic - ebenso Mitglied der MAV Gefährdetenhilfe und der Regio-MAV im Kirchenkreis Essen, Mitglied der gemeinsamen Regio-MAV für Wuppertal, Essen und Niederberg sowie ebenso Mitglied des Gesamt-Ausschusses der MAVn im Rheinland.
Die weiteren Mitglieder der amtierenden Gesamt-MAV sind Cordula Wojahn-Willascheck (ebenso Mitglied der MAV Senioren- und Krankenhilfe), Heike Schartel (ebenso Mitglied der MAV Behindertenhilfe) und Mareike Plettau (ebenso Mitglied der MAV Kindertagesbetreuung).
3. Besonderheiten
Für ihre Funktionen bzw. Tätigkeiten für die Gesamt-MAV haben die koordinierenden Vorsitzenden - wie auch die drei anderen Mitglieder der Gesamt-MAV - keine Freistellungsanteile - dies ist im Mitarbeitervertretungsgesetz so festgelegt. Die zusätzlichen wichtigen und zeitintensiven Tätigkeiten für die Gesamt-MAV sind aufgrund ihrer Dringlichkeit nicht immer aufschiebbar und kollidieren mit den Kapazitäten für die jeweilige Gesellschafts-MAV und insbesondere auch mit der jeweiligen Tätigkeit aus dem „normalen“ Dienstverhältnis. Da die MAV-Arbeit gemäß MVG nicht behindert werden darf, könnten entstehende Reibungsverluste durch Entlastungs-Anträge kompensiert werden - z.B. über das Einstellen von Ersatzkräften.
4. Generell zu den Tätigkeiten der Gesamt-MAV
Die Gesamt-MAV kooperiert mit der Geschäftsführung im Rahmen der vertraulichen Zusammenarbeit. Sie ist im Austausch mit dem Betriebsrat, dem Konfliktberatungsteam, der Fachkraft für Arbeitssicherheit, der Betriebsärztin und den Abteilungen bzw. Fachstellen innerhalb des Diakoniewerk Essen (z.B. IT, Controlling, QM, Liegenschaften, FoBi-Referat etc.).
Die Gesamt-MAV ist ferner vernetzt mit dem VKM (Verband Kirchlicher Mitarbeiter), der Regio-MAV im Kirchenkreis, den gemeinsamen Regio-MAVn mit Wuppertal und Niederberg und dem Gesamt-Ausschuss im Rheinland. Sowie innerhalb des Diakoniewerks vertreten bei Gremien- und Ausschüssen (ASA, E-Learning, BGM, etc.).
Für eine sorgfältige und verantwortungsbewusste Erfüllung ihrer Aufgaben und Tätigkeiten muss Zeit investiert werden für den Austausch mit anderen Beteiligten und Partnern (z.B. der Berufsgenossenschaft), für die Wissens- bzw. Faktenrecherche, für Rechtsauskünfte, für Beratung, für Protokolle und insbesondere für Schriftverkehr (Anschreiben, Antworten und Anträge), etc.
5. Aktuelle, geplante und erfolgte (Initiativ-)Tätigkeiten / Ziele seit Gründung
- Sichtung übergreifender Themen und Aufgaben + Koordinierung zwischen den Einzel-MAVn,
- Erstellung einer neuen Geschäftsordnung gem. §29 MVG,
- Öffentlichkeitsarbeit über Vorsitz als primären Ansprechpartner,
- Einrichten des MAV-Forums im Intranet + Verlinkung mit Homepage,
- Perspektivische Initiierung der Wahl einer MAV in der A.I.D.,
- Arbeitsschutz gem. §35, 3g) und §40a), b), g) MVG + Arbeitsplatz-Situationsanalyse „Psyche“,
- Beteiligung bei Gefährdungsbeurteilungen und ggf. auch Betriebsbegehungen,
- Mitglied der einzurichtenden Einigungsstelle gem. §36a MVG,
- Kooperation mit der AGG-Beschwerdestelle (Gesetzesvorgabe),
- Kooperation mit Gleichstellungsbeauftragte(r) + Beauftragte(r) für Mobbing / Bossing,
- „Absegnung“ von Verhaltenskodexen gem. §40j), k) zum Schutzkonzept „Sexualisierte Gewalt“
(in den Gesellschaften, da bis dato allerdings ohne Beteiligung der MAV),
- Schutzkonzept „Gewalt (gegen MitarbeiterInnen)“,
- Erste Mitarbeiterbefragung + Auswertung Mitarbeiterbefragung 2022,
- Corona-Krisenmanagement (Umgang mit gesundheitlichen Risiko-Mitarbeitern, Kurzarbeit, etc.),
- Abschluss diverser Dienstvereinbarung (BEM, JobRad, Mobile Device Management, etc.),
- Zustimmung zu Maßnahmen (Karriere-Portal, diverse Gefährdungsbeurteilungen, Homeoffice, etc.),
- Mit-Initiierung des BGM + Anregung zum Abschluss des Firmentickets,
- Bewerbungsmanagement-Software,
- E-Learningplattform + Homeoffice,
- Initiierung der Wahl einer Gesamtschwerbehindertenvertretung gem. §52a MVG,
- Bildung eines Arbeitskreises „Dienstvereinbarungen“,
- Entwicklung von DV zu „Qualifizierung / Bildung“ + „Kilometerpauschale bei Dienstfahrten“, etc.,
- Zuständigkeit klären bei Ehrenamtlichen, Auszubildenden, KollegInnen im Dualen Studium,
- Einreichen von Maßnahme-Vorschlägen gem. §47 MVG + von Beschwerden gem. §48 MVG,
Die Gesamt-MAV bildet Ausschüsse gem. §23a MVG in Abstimmung mit der Dienststellenleitung:
- Wirtschaftsfragen (Investitionen, Budgets, Steuern, etc.)
- Personelles (Bewerbungsmanagement, Einstellungen, Eingruppierungen, Arbeitszeiten, Dienstpläne,
Urlaubsregelungen, BAT, Fachkräftemangel, etc.)
perspektivisch:
- Qualifizierung (Fort- u. Weiterbildung, Prozessbegleitung, Jahresgespräche, etc.)
- Digitalisierung (Homeoffice, E-Learning, IT, etc.)
- Gesundheit/Arbeitsschutz (G-Beurteilungen, BEM, BGM, etc.)
- Sichtung übergreifender Themen und Aufgaben + Koordinierung zwischen den Einzel-MAVn,
- Erstellung einer neuen Geschäftsordnung gem. §29 MVG,
- Öffentlichkeitsarbeit über Vorsitz als primären Ansprechpartner,
- Einrichten des MAV-Forums im Intranet + Verlinkung mit Homepage,
- Perspektivische Initiierung der Wahl einer MAV in der A.I.D.,
- Arbeitsschutz gem. §35, 3g) und §40a), b), g) MVG + Arbeitsplatz-Situationsanalyse „Psyche“,
- Beteiligung bei Gefährdungsbeurteilungen und ggf. auch Betriebsbegehungen,
- Mitglied der einzurichtenden Einigungsstelle gem. §36a MVG,
- Kooperation mit der AGG-Beschwerdestelle (Gesetzesvorgabe),
- Kooperation mit Gleichstellungsbeauftragte(r) + Beauftragte(r) für Mobbing / Bossing,
- „Absegnung“ von Verhaltenskodexen gem. §40j), k) zum Schutzkonzept „Sexualisierte Gewalt“
(in den Gesellschaften, da bis dato allerdings ohne Beteiligung der MAV),
- Schutzkonzept „Gewalt (gegen MitarbeiterInnen)“,
- Erste Mitarbeiterbefragung + Auswertung Mitarbeiterbefragung 2022,
- Corona-Krisenmanagement (Umgang mit gesundheitlichen Risiko-Mitarbeitern, Kurzarbeit, etc.),
- Abschluss diverser Dienstvereinbarung (BEM, JobRad, Mobile Device Management, etc.),
- Zustimmung zu Maßnahmen (Karriere-Portal, diverse Gefährdungsbeurteilungen, Homeoffice, etc.),
- Mit-Initiierung des BGM + Anregung zum Abschluss des Firmentickets,
- Bewerbungsmanagement-Software,
- E-Learningplattform + Homeoffice,
- Initiierung der Wahl einer Gesamtschwerbehindertenvertretung gem. §52a MVG,
- Bildung eines Arbeitskreises „Dienstvereinbarungen“,
- Entwicklung von DV zu „Qualifizierung / Bildung“ + „Kilometerpauschale bei Dienstfahrten“, etc.,
- Zuständigkeit klären bei Ehrenamtlichen, Auszubildenden, KollegInnen im Dualen Studium,
- Einreichen von Maßnahme-Vorschlägen gem. §47 MVG + von Beschwerden gem. §48 MVG,
- Wirtschaftsfragen (Investitionen, Budgets, Steuern, etc.)
- Personelles (Bewerbungsmanagement, Einstellungen, Eingruppierungen, Arbeitszeiten, Dienstpläne,
Urlaubsregelungen, BAT, Fachkräftemangel, etc.)
- Qualifizierung (Fort- u. Weiterbildung, Prozessbegleitung, Jahresgespräche, etc.)
- Digitalisierung (Homeoffice, E-Learning, IT, etc.)
- Gesundheit/Arbeitsschutz (G-Beurteilungen, BEM, BGM, etc.)