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08. Mai 2020
Besuche am Muttertag nach individueller Absprache möglich
Einrichtungen der Senioren- und Behindertenhilfe eröffnen 20-minütige Zeitfenster

Einrichtungen der Senioren- und Behindertenhilfe eröffnen 20-minütige Zeitfenster
Besuche am Muttertag nach individueller Absprache möglich
Kreative Ideen zum Muttertag: Im Wilhelm-Becker-Haus hat Gisbert Meyersberg (Vorsitzender des Beirates der Bewohnenden) schon mal probeweise Platz genommen im Besucherraum in der Kunstwerkstatt. "Ich finde das gut", war sein Fazit.
Die Einrichtungen haben unterschiedliche Möglichkeiten geschaffen, um die Besuche zu ermöglichen, wie zum Beispiel hier im Johannes-Böttcher-Haus ein Pavillon.
Auch im Seniorenzentrum Margarethenhöhe werden Lösungen gefunden.
Im Diakoniezentrum Kray gibt es ein Besuchszimmer für "Fenstergespräche".
Besuche am Muttertag nach individueller Absprache möglich
Einrichtungen der Senioren- und Behindertenhilfe eröffnen 20-minütige Zeitfenster
Gute Nachrichten für die Angehörigen von Menschen, die zurzeit in den Einrichtungen der Senioren- und Behindertenhilfe des Diakoniewerks leben: Nach vorheriger Anmeldung wird es am Muttertag möglich sein, 20-minütige Zeitfenster für einen persönlichen Besuch zu nutzen.
"Der Schutz unserer Bewohnerinnen und Bewohner steht dabei selbstverständlich auch weiterhin an erster Stelle", erläutert Silke Gerling, zuständige Geschäftsbereichsleiterin des Diakoniewerks.
"Deshalb ist es natürlich erforderlich, die geltenden Abstands- und Hygieneregeln strikt einzuhalten. Zudem bitten wir um Verständnis dafür, dass die Besuche nur nach vorheriger telefonischer Absprache mit den Einrichtungen stattfinden."
Wie vom Ministerium gefordert, findet vor dem Haus zunächst eine Registrierung der Besucher sowie eine Befragung zum Gesundheitszustand und zu möglichen Kontakten zu Personen statt, die mit dem Coronavirus infiziert sind.
Bei den Besuchen zu vermeiden ist zudem jeder körperliche Kontakt zwischen den Angehörigen und den Bewohnerinnen und Bewohnern. Auch die Übergabe von Geschenken und Mitbringseln für die Bewohnerinnen und Bewohner kann nur über die vor Ort zuständigen Mitarbeitenden vorgenommen werden.
Für die Besuche wurden von den Einrichtungen extra spezielle Treffpunkte vorbereitet, die den aktuell geltenden Bestimmungen entsprechen. So können die Besuche je nach Einrichtung auf dem Außengelände, auf den Terrassen oder auch in separaten Zelten, Pavillons und umgestalteten Räumlichkeiten innerhalb der Einrichtungen stattfinden.
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