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31. Oktober 2024
Rechtliche Möglichkeiten und Grenzen im Umgang mit schwierigen Bewohnenden
Zwischen Betreuungsauftrag und Eigenschutz

Fortbildungsnummer:
FB 1031
Termin:
31.10.2024, 9:00 bis 12:30 Uhr
Beschreibung:
Der Umgang mit Bewohnenden mit herausforderndem Verhalten kann in der Betreuung Situationen hervorrufen, die mit Gefahren für die verursachende Person selbst, für die Mitarbeitenden als auch Mitbewohnende verbunden sind.
Je nach Schwere des Vorfalls, der Menge und Dauer kommt zu einem gewissen Zeitpunkt die Frage nach einer möglichen Kündigung des Betreuungsverhältnisses auf. Hierbei ist der rechtliche Rahmen (insbesondere das Wohn-und Betreuungsvertragsgesetz, BGB, Betreuungsrecht) einzuhalten, um eine Kündigung im Zweifel vor Gericht verteidigen zu können und im weiteren Verlauf auch ggf. Räumungsklagen durchsetzen zu können.
In der Fortbildung werden die rechtlichen Voraussetzungen erläutert, auf weitere Pflichten und Stolpersteine hingewiesen sowie Beispiele aus Rechtsprechung und Praxis gemeinsam diskutiert.
Zu einer Kündigung gehört in der Regel die Prüfung der Verhältnismäßigkeit. In diesem Zusammenhang werden Alternativen im Vorfeld einer Kündigung erörtert, die insbesondere auch Aspekte aus dem Strafrecht (Anzeigepflicht, Freiheitsentziehende Maßnahmen) und des PsychKG einbeziehen.


Inhalt:
  • Vorgaben des WBVG zur Kündigung durch den Leistungserbringer
  • einzuhaltende Schritte zur praktischen Durchsetzbarkeit einer
  • Information über einschlägige Rechtsprechung
  • Alternativen zur Kündgiung unter Betrachtung strafrechtlicher Aspekte
  • Übung anhand von Fällen aus Praxis und Rechtsprechung
Referentin:
Sarah Steinfeld, Rechtsanwältin/ Verfahrensbeistand, Niederkrüchten
Tagungsort:
Diakoniezentrum Mitte, Lindenallee 55, 45127 Essen, 5. Etage
Teilnehmerzahl:
30
Teilnahmegebühr:
100,00 Euro
Teilnahmegebühr Mitarbeitende:
50,00 Euro