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ZusammenLeben gestalten


Das Angebot der Jugendgerichtshilfe:
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Das Jugendgerichtshilfe-Team
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Das Angebot der Jugendgerichtshilfe:
Bei Jugendlichen und Heranwachsenden zwischen 14 und 20 Jahren, die mit dem Vorwurf konfrontiert sind, eine Straftat begangen zu haben, ist während des gesamten Strafverfahrens die Jugendgerichtshilfe gesetzlich beteiligt.
Diese bringt im Verfahren die erzieherischen, sozialen und fürsorgerischen Gesichtspunkte zur Geltung. In diesem Zusammenhang werden soziale Trainingskurse oder in geeigneten Fällen auch ein immaterieller Täter-Opfer-Ausgleich möglich gemacht und sozialarbeiterisch begleitet. Durch die sozialräumliche Orientierung ist die Jugendgerichtshilfe ein kompetenter Ansprechpartner vor Ort, der sich durch Kenntnis der lokalen Verhältnisse, leichte Erreichbarkeit und eine gute Vernetzung auszeichnet.
Vor der Gerichtsverhandlung…
… informiert die Jugendgerichtshilfe junge Menschen und ihre Eltern über das Strafverfahren und seine Folgen und bringt im gesamten Verfahren die erzieherischen und sozialen Gesichtspunkte zur Beurteilung der Straftat zur Geltung. Gegenüber dem Jugendgericht erläutert sie die persönlichen Lebensumstände, das soziale Umfeld und die Persönlichkeit des Täters und schätzt seine strafrechtliche Verantwortlichkeit gemäß seines jeweiligen Entwicklungsstandes ein.
Während der Gerichtsverhandlung…
… bringt sich die Jugendgerichtshilfe als Instanz der Jugendhilfe ein und unterbreitet dem Gericht Vorschläge bezüglich der zu ergreifenden erzieherischen Maßnahmen, die in Jugendstrafverfahren Vorrang vor dem Strafgedanken haben.
Nach der Gerichtsverhandlung…
… überwacht die Jugendgerichtshilfe die vom Gericht auferlegten Auflagen und Weisungen – wie etwa die Ableistung von Sozialstunden und Betreuungsweisungen oder die Teilnahme an sozialen Trainingskursen. Im Bedarfsfall vermittelt sie weitergehende Beratungsangebote und unterstützende Hilfeleistungen. Die Jugendgerichtshilfe bleibt auch vor, während und nach Arresten und im Vollzug Ansprechpartner für Jugendliche, Heranwachsende und ihre Eltern.
Sprechen Sie uns an:
Unsere Ansprechpartner der Jugendgerichtshilfe sind gerne für Sie da!

Diakoniewerk Essen

Jugend- und Familienhilfe gGmbH

Jugendgerichtshilfe

Haus-Berge-Str. 101

45356 Essen

0201 2664-195385

0201 2664-195911

Ihr Ansprechpartner
Wie können wir Ihnen behilflich sein?
Teamleiter
Henning Teune
0201 2664-195385
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