Zusammen leben und lernen
Herzlich Willkommen in der Zentralen Aufnahmestelle der Internate
Auf dieser Seite erklären wir, wann Sie einen Anspruch auf einen Internatsplatz haben und wo und wie Sie diesen beantragen.
Wann haben Sie Anspruch auf einen Internatsplatz?
- Sie sind Schüler*in am RWB in Essen.
- Der Weg zur Schule ist länger als 90 Minuten.
Dann können Sie einen Internatsplatz beantragen. Weitere Informationen dazu gibt das Infoblatt 1 "Gemeinsames Aufnahmeverfahren der Internate" (unter Downloads) – auch in DGS.
Sie wollen sich für den Berufsschulunterricht im Rahmen der dualen Ausbildung anmelden?
Wenden Sie sich bitte für inhaltliche Fragen zur Unterbringung an Herrn Gunnar Köllmann, g.koellmann@diakoniewerk-essen.de und für Fragen zur Anmeldung und Finanzierung an Frau Petra Eller, p.eller@diakoniewerk-essen.de
Sie wollen einen (weiteren) Schulabschluss erwerben oder sich auf eine Berufsausbildung vorbereiten - wie melden Sie sich dann für das Internat an?
Beide Internate haben ein gemeinsames Aufnahmeverfahren. Schicken Sie Ihre Anmeldung (= Aufnahmeantrag) an die zentrale Aufnahmestelle und Sie bekommen einen Platz zugeteilt. Wünsche können gern geäußert werden.
Was müssen Sie sonst noch tun?
Sie müssen noch weitere Anträge stellen. Dazu informieren Sie die weiteren Infoblätter unter „Downloads“:
- Infoblatt 2: Beantragung Internatsplatz beim Kostenträger
- Infoblatt 3: Antragstellung beim Bafög-Amt
Anmeldung beim RWB:
- Zusätzlich zur Anmeldung im Internat müssen Sie sich auch an der Schule anmelden. Dort erfolgt die Anmeldung über: https://www.rwb-essen.de/wp/downloads/
Noch Fragen?
hg-aufnahme@diakoniewerk-essen.de