Zusammen leben und lernen
Herzlich Willkommen in der Zentralen Aufnahmestelle der Internate
Das Fritz-von-Waldthausen-Zentrum und das Internat für hörgeschädigte Schülerinnen und Schüler in der Curtiusstraße haben ein gemeinsames Aufnahmeverfahren. Damit möchten wir die Anmeldung für Sie leichter machen.
Das Aufnahmeverfahren gilt für folgende Schulformen:
- Ausbildungsvorbereitung
- Berufsfachschule 1+2
- zweijährige Berufsfachschule (FHR Bildungsgänge)
- berufliches Gymnasium (AHR- und FHR-Bildungsgänge
Es gilt nicht für SchülerInnen des Berufsschulunterrichts im Rahmen der dualen Ausbildungsgänge.
Hinweis:
Sie müssen sich beim Rheinisch-Westfälischen-Berufskolleg gesondert anmelden.
Die Anmeldung in den Internaten gilt nicht als Anmeldung für das Berufskolleg.
Voraussetzungen:
Die Internate nehmen ausschließlich BewohnerInnen auf, die SchülerInnen des Rheinisch-Westfälischen-Berufskollegs sind und die gesetzlichen Grundlagen für eine Internatsunterbringung - in der Regel einen einfachen Anfahrtsweg zur Schule von mindestens neunzig Minuten - erfüllen.
Kostenträger:
- Bundesteilhabegesetz SGB IX, Hilfe zur Teilhabe an Bildung (§112 Abs.1 Nr. 2 SGB IX)
„besondere Ausbildungsstätte über Tag und Nacht“
- BAföG
- Arbeitsförderung gemäß § 59 SGB III
- Selbstzahler
Aufnahme:
Wenn Sie einen Schulbesuch am Rheinisch-Westfälischen-Berufskollegs erwägen und einen Internatsplatz in einem unserer Häuser wünschen, dann wenden Sie sich bitte frühzeitig an unsere zentrale Aufnahmestelle.
Zur Beantwortung Ihrer Fragen stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung und helfen Ihnen gern weiter.
Anmeldeschluss:
Anmeldeschluss für das kommende Schuljahr ist jeweils der letzte Freitag vor den Sommerferien in Nordrhein-Westfalen.
Aufnahmeverfahren:
- Bitte nehmen Sie mit uns Kontakt auf!
- Wir erfassen Ihr Interesse an einem Internatsplatz und schicken Ihnen einen Aufnahme-Antrag zu. Alternativ können Sie den Aufnahme-Antrag auch im Download-Bereich (rechte Spalte) ausdrucken und uns zuschicken.
- Füllen Sie den Aufnahme-Antrag bitte umgehend aus und senden ihn an uns zurück.
(= Anmeldung)
- Monatlich tagt eine Aufnahmekonferenz, die anhand Ihrer Wünsche und unserer Platzmöglichkeiten entscheidet, in welchem Haus eine Aufnahme erfolgen kann.
- Von unserer Aufnahmestelle bekommen Sie diese Entscheidung zusammen mit weiteren Unterlagen ( Informationen für den Kostenträger, Kontaktdaten des aufnehmenden Internats usw.) mitgeteilt.
- Mit diesen Unterlagen können Sie beim Kostenträger die Kostenübernahme beantragen.
- Für Rückfragen, Gespräche oder gar Vorab-Besuche stehen Ihnen die MitarbeiterInnen
des aufnehmenden Internats gerne zur Verfügung.
Achtung: Eine Aufnahme kann nur bei Vorlage einer Kostenzusage erfolgen!
Warteliste:
Die Aufnahmen erfolgen in der Reihenfolge des Eingangs der Aufnahme-Anträge.
Es kann sein, dass wir aufgrund einer hohen Anzahl von Interessenten nicht ausreichend Plätze bereit stellen können. Dann erhalten Sie zunächst einen Platz auf unserer Warteliste.
Erfahrungsgemäß ändert sich bis zum Schuljahresbeginn noch sehr viel in unserer Belegung. Wir können Ihnen daher ggf. erst kurz vor Schuljahresbeginn eine definitive Mitteilung über die (Nicht-)Aufnahme geben. Informationen über die jeweilige Situation erhalten Sie bei unserer Aufnahmestelle.
Die Aufnahmen erfolgen in der Reihenfolge des Eingangs der Aufnahme-Anträge.
Es kann sein, dass wir aufgrund einer hohen Anzahl von Interessenten nicht ausreichend Plätze bereit stellen können. Dann erhalten Sie zunächst einen Platz auf unserer Warteliste.
Erfahrungsgemäß ändert sich bis zum Schuljahresbeginn noch sehr viel in unserer Belegung. Wir können Ihnen daher ggf. erst kurz vor Schuljahresbeginn eine definitive Mitteilung über die (Nicht-)Aufnahme geben. Informationen über die jeweilige Situation erhalten Sie bei unserer Aufnahmestelle.