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Kindertagespflege – eine berufliche Perspektive
Kindertagespflege – eine berufliche Perspektive
Wir freuen uns, im Jahr 2024/2025 eine Qualifizierung zur Kindertagespflegeperson anbieten zu können.
WIE IST DIE GRUNDQUALIFIZIERUNG AUFGEBAUT?
Qualifiziert wird über insgesamt 300 Unterrichtseinheiten plus 80 Stunden Praktika (davon 40 Stunden in einer Kindertagespflegestelle und 40 Stunden in einer Kita) sowie 140 sogenannte Selbstlerneinheiten. Die 300 Unterrichtseinheiten Qualifizierung bestehen aus zwei Teilen: 160 Stunden tätigkeitsvorbereitende Grundqualifizierung und 140 Stunden tätigkeitsbegleitende Grundqualifizierung.
WAS BEDEUTET DAS?
Die 160 Unterrichtseinheiten der Qualifizierung sind sozusagen die Vorbereitung auf eine Tätigkeit als Kindertagespflegeperson. In dieser Zeit werden auch die 80 Stunden Praktika absolviert. Darüber hinaus erfolgen eine Lebensmittelhygiene-Belehrung und ein Erste-Hilfe-Kurs am Kind.
Die 160 Unterrichtseinheiten tätigkeitsvorbereitende Grundqualifizierung schließen mit einer Lernergebnisfeststellung (schriftliche Arbeit, Präsentation, Fachgespräch) ab. Bei erfolgreicher Lernergebnisfeststellung haben Sie die Möglichkeit, über den Fachverband eine Pflegeerlaubnis zu beantragen und die Tätigkeit als Kindertagespflegeperson aufzunehmen.
Teil zwei der Qualifizierung, die 140 verbleibenden Unterrichtseinheiten der Grundqualifizierung, absolvieren Sie dann begleitend zu Ihrer Tätigkeit als Kindertagespflegeperson, ca. vier bis fünf Monate nach Abschluss des ersten Teils. Für die Absolvierung der 140 Unterrichtseinheiten sind bis zu 12 Monate vorgesehen. In der Regel findet dieser Qualifizierungsteil ein bis zweimal im Monat Freitagabend sowie samstags (ganztägig) statt. Auch die 140 Unterrichtseinheiten tätigkeitsbegleitende Grundqualifizierung schließen mit einer Lernergebnisfeststellung (schriftliche Arbeit, Präsentation, Fachgespräch) ab. Liegen alle formalen Voraussetzungen vor, erhalten Sie für beide Qualifizierungsteile ein Zertifikat vom Bundesverband für Kindertagespflege.
WELCHE INHALTE BIETET DIE QUALIFIZIERUNG?
Themenbereiche sind unter anderem:
  • Rechtliche Grundlagen
  • Förderauftrag: Betreuung, Bildung, Erziehung
  • Aufbau und Konzeption Kindertagespflegestelle
  • Kindliches Spiel
  • Grundlagen zur Selbstständigkeit und Existenzgründung
  • Erziehungspartnerschaft mit Eltern
  • Hygiene, Ernährung, Gesundheit
  • Vernetzung
  • Kinderrechte und Kinderschutz
  • Entwicklung begleiten
In der Qualifizierung nach dem QHB setzen wir unter anderem auf selbstgesteuerte Lernprozesse der Teilnehmenden, Selbstreflexion und den Lernort Praxis.
WAS SIND DIE FORMALEN ZULASSUNGSKRITERIEN ZUR QUALIFIZIERUNG?
Um zur Qualifizierung zugelassen werden zu können müssen formale Voraussetzungen erfüllt sein. Darüber hinaus nimmt der Fachverband eine Eignungseinschätzung vor.
- Mindestalter Volljährigkeit
- Über das Originalzeugnis nachgewiesener Hauptschulabschluss
→ bei im Ausland erworbenem Schulabschluss: Vorlage einer Gleichwertigkeitsbescheinigung (bei einer offiziellen Zeugnisanerkennungsstelle zu beantragen)
- gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift (entsprechend B2-Niveau)
- aktuelles polizeiliches (erweitertes) Führungszeugnis ohne Eintrag
- vollständig eingereichte Bewerbungsunterlagen (Vorlagen erhalten Sie am Informationsabend über den Fachverband)
- keine Maßnahmen nach § 27 SGB VIII, 1666 BGB liegen vor
Darüber hinaus sollten Sie physisch und psychisch belastbar sein.
EIGNUNGSEINSCHÄTZUNG - Gespräch zwischen Bewerber*in und Fachverband
Sind die formalen Zulassungsvoraussetzungen erfüllt, nehmen wir eine sogenannte Eignungseinschätzung von Ihnen vor. Dies geschieht in der Regel über einen Besuch und ein Gespräch bei Ihnen zu Hause. In diesem Gespräch geht es um ein Kennenlernen, um Ihre Motivation zur Aufnahme der Tätigkeit als Kindertagespflegeperson, eventuelle bisherige Erfahrungen und Vorstellungen zur Tätigkeit sowie einen Austausch zum Förderauftrag von Kindertagespflegepersonen. Nach dieser Eignungseinschätzung kann bei Vorliegen der formalen Zulassungsvoraussetzungen eine Kurszusage erfolgen.
WIE KÖNNEN SIE SICH BEWERBEN?
Um sich bewerben zu können, ist die Teilnahme an einer Informationsveranstaltung verpflichtend. In dieser Veranstaltung erhalten Sie weitere Informationen zur Qualifizierung, zur Tätigkeit und zum Bewerbungsverfahren. Auch die Bewerbungsunterlagen erhalten Sie an diesem Termin.
Die Veranstaltung findet statt am 06.06.2024 im Diakoniezentrum Mitte, Lindenallee 55 um 17:30 Uhr.
Bitte melden Sie sich verbindlich für die Veranstaltung an, entweder per mail: qualifizierungktp@diakoniewerk-essen.de oder telefonisch: 0201-2664 695 211.

Mit der Informationsveranstaltung startet die Bewerbungsphase. Mit Ablauf der Bewerbungsfrist erhalten Sie eine Rückmeldung vom Fachverband, ob Ihre Bewerbung berücksichtigt werden kann oder nicht. Bei Berücksichtigung wird ein Termin zur Eignungseinschätzung im Rahmen eines Hausbesuchs bei Ihnen vereinbart. Dann erfolgt die Zu- oder Absage zur Qualifizierung.
TERMINE QUALIFIZIERUNG
Um auch aktuell berufstätigen Menschen eine Teilnahme in Aussicht zu stellen, bieten wir die 160 Unterrichtseinheiten tätigkeitsvorbereitende Grundqualifizierung kombiniert an: Sie besteht aus drei ganztägigen Blockwochen (jeweils Mo-Fr, 09:00-16:00 Uhr) sowie mehreren einzelnen Terminen an Freitagabenden (jeweils 17:00-21:00 Uhr) sowie samstags (jeweils 09:00-16:00 Uhr).

160 Unterrichtseinheiten tätigkeitsvorbereitende Grundqualifizierung
Ganztägige Blöcke:
02.12. – 06.12.2024
13.01. – 17.01.2025
07.04. – 11.04.2025

Zeitraum für 80 Stunden Praktika: 27.01.-04.04.2025

Termine freitags sowie samstags:
13.+ 14.12.2024
24. + 25.01.2025
09. + 10.05.2025
23. + 24.05.2025

Lernergebnisfeststellung ganztägig: 20. + 21.06.2025

140 Unterrichtseinheiten tätigkeitsbegleitende Qualifizierung
(jeweils freitags 17:00-21:00 Uhr sowie samstags 9:00-16:00 Uhr)
14.+ 15.11.2025
05.+ 06.12.2025
09.+ 10.01.2026
30.+ 31.01.2026
20.+ 21.02.2026
13.+ 14.03.2026
17.+ 18.04.2026
08.+ 09.05.2026
29.+ 30.05.2026
19.+ 20.06.2026
10.+ 11.07.2026
11.+ 12.09.2026
09.+ 10.10.2026

Lernergebnisfeststellung: 13. + 14.11.2026

WIE HOCH SIND DIE KOSTEN?
Der Eigenanteil liegt derzeit bei 160 Euro.
Eine weitere Kostenübernahme (letzter Stand 4.375 Euro) durch das Jugendamt der Stadt Essen (über einen Zuschuss an den Fachverband) erfolgt bei einer Zusage.
Der Bewilligungsbescheid der Stadt ist an Auflagen geknüpft: Die Tätigkeit als Kindertagespflegeperson muss innerhalb eines gewissen Zeitraums nach Ende der Qualifizierung aufgenommen werden, im Essener Stadtgebiet stattfinden und für eine vorgegebene Zeit erfolgen. Werden die Auflagen nicht erfüllt, ist eine Erstattung der Kosten an das Jugendamt fällig (teilweise oder ganz, Einzelfallentscheidung).
HABEN SIE NOCH FRAGEN?
Schreiben Sie uns gern eine Mail oder rufen Sie uns an!

Julia Reineke
Telefon: 0201 2664 695 211
j.reineke@diakoniewerk-essen.de

Diakoniewerk Essen Kindertagesbetreuung gGmbH

Fachberatung Kindertagespflege

Kortumstraße 50

45130 Essen

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