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30. Januar 2025
CHANCENAUFENTHALTSRECHT
nach § 104c AufenthG – Ein Ausweg aus der Duldung?

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nach § 104c AufenthG – Ein Ausweg aus der Duldung?
CHANCENAUFENTHALTSRECHT
Flyer Chancenaufenthalt 01 2025 mit Ablauf
CHANCENAUFENTHALTSRECHT
nach § 104c AufenthG – Ein Ausweg aus der Duldung?
30. Januar 2025 | 18:00 Uhr
VHS Essen, Hörsaal (E.11), Burgplatz 1, 45127 Essen
Eintritt frei
Menschen, deren Asylantrag abgelehnt wurde und die daher als ausreisepflichtig gelten, erhalten in der Regel zunächst eine Duldung. Seit dem 1. Januar 2023 können Geduldete, die am 31. Oktober 2022 mindestens fünf Jahre in Deutschland gelebt haben, für 18 Monate das sogenannte Chancenaufenthaltsrecht beantragen.

Anschließend sollen die Integrationsaufenthaltstitel nach § 25 a und § 25 b AufenthG ein langfristiges Aufenthaltsrecht ermöglichen. Die Aufenthaltserlaubnis nach § 104 c AufenthG kann noch bis zum 31. Dezember 2025 beantragt werden.

Hat sich diese Regelung bewährt? Wie wird sie seitens der Essener Ausländerbehörde angewendet? Welche Probleme gibt es in der Praxis? Im Anschluss an ein Impulsreferat von Markus Wild (Rechtsanwalt/Vorstand ProAsyl/Flüchtlingsrat Essen e. V.) berichten Beraterinnen und Berater
aus den Verbänden über ihre Erfahrungen und es besteht die Möglichkeit, über die Essener Situation zu diskutieren.
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