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11. November 2020
Finanzielle Unterstützung - auch in Corona bedingten Notlagen
Der Sozialfonds des Diakoniewerks Essen

Der Sozialfonds des Diakoniewerks Essen
Finanzielle Unterstützung - auch in Corona bedingten Notlagen
Tanja Schymik von der Sozialen Servicestelle ist Ansprechpartnerin in finanziellen Notlagen.
Finanzielle Unterstützung - auch in Corona bedingten Notlagen
Der Sozialfonds des Diakoniewerks Essen
Plötzlich und unverschuldet in eine finanzielle Notlage geraten – genau das sind die Fälle, für die das Diakoniewerk seinen Sozialfonds eingerichtet und auch bereits genutzt hat. Der Fonds unterstützt alle hauptamtlich Mitarbeitenden des Werkes und gilt auch für finanzielle Schwierigkeiten, die durch die Corona-Pandemie bedingt sind.
Tanja Schymik von der Sozialen Servicestelle hat langjährige Erfahrung und kennt sich aus mit Menschen in verschiedensten Notlagen. Sie erklärt: "Auch in Corona-Zeiten kann selbstverständlich auf den Sozialfonds zurückgegriffen werden, denn es gibt immer noch genügend Gelder, um Mitarbeiter*innen in finanziellen Notfällen zu unterstützen. Die Corona-Krise geht nicht nur den Unternehmen an den Kragen, sie setzt auch immer mehr privaten Haushalten finanziell zu. Niemand muss sich dafür schämen."
Grundsätzlich sieht der Fonds eine Einmalzahlung vor und keine dauerhafte finanzielle Unterstützung. Wann und in welcher Höhe ein Zuschuss gewährt wird, ist immer eine Einzelfallentscheidung, die mit einem Antrag beginnt.
Wie stelle ich einen Antrag?
Ein Antragsformular gibt es zum Download im Intranet. Der Antrag muss immer von dem Mitarbeitenden selbst gestellt werden und geht an die Geschäftsführung. Zum Antrag gehört immer eine Bescheinigung der Sozialen Servicestelle.
  • Wer sich mit dem Gedanken trägt, den Sozialfonds eventuell in Anspruch nehmen zu können, kann drei Wege gehen.
  • Entweder sie oder er wendet sich an ihren oder seinen direkten Vorgesetzten. Dieser wird das Anliegen vertraulich behandeln und an die Soziale Servicestelle weitergeben.
  • Alternativ kann die oder der Antragsteller*in natürlich auch direkt den Antrag ausfüllen und an die Geschäftsführung schicken, die ihn dann jedoch ihrerseits zunächst zur Begutachtung an die Soziale Servicestelle weitergibt.
Was muss ich offenlegen?
Mit dem Antrag sind Angaben zur Einkommenssituati¬on erforderlich. Es muss klar sein, dass andere Möglichkeiten geprüft und ausgeschöpft sind. Wenn ich einen Zuschuss bekomme, muss ich nachweisen, dass ich diesen auch zu dem bestimmten Zweck ausgegeben habe.
Wer entscheidet über meinen Antrag?
Die Bescheinigung der Sozialen Servicestelle hat empfehlenden Charakter. Die Entscheidung trifft ein Vergabeausschuss. Dieser besteht aus acht Mitgliedern (Geschäftsführer,
Vorstandsvorsitzender, Leitung Personalabteilung oder Leitung eines Geschäftsbereichs, eine Einrichtungs- oder Bereichsleitung und vier Mitarbeitende des Diakoniewerks) und wird bei Bedarf binnen zwei Wochen einberufen.
Ihre Ansprechpartner*innen
Wie können wir Ihnen behilflich sein?
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