02. Juli 2020
Trotz Lockerungen der Besuchsmöglichkeiten Corona-Regeln beachten
Aktuelle Abstands- und Hygieneregelungen sind weiterhin einzuhalten
Trotz Lockerungen der Besuchsmöglichkeiten Corona-Regeln beachten
Aktuelle Abstands- und Hygieneregelungen sind weiterhin einzuhalten
Trotz der aktuellen Lockerungen der Besuchsmöglichkeiten in den stationären Einrichtungen der Senioren- und der Behindertenhilfe sind die geltenden Abstands- und Hygienerichtlinien der Corona-Schutzverordnung des Landes NRW weiterhin strikt einzuhalten. Darauf wies die zuständige Geschäftsbereichsleiterin Silke Gerling nochmals ausdrücklich hin.
"Wir möchten auch weiterhin alles dafür tun, um unsere Bewohnerinnen und Bewohner und unsere Mitarbeitenden zu schützen und die Ausbreitung des Virus zu bremsen", erläuterte Silke Gerling.
"Deshalb bitten wir darum, unsere Einrichtungen nur unter Einhaltung der geltenden Abstands- und Hygieneregelungen zu besuchen, die das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes zwingend vorschreiben. Auch bitten wir darum, die diesbezüglichen Hinweise unseres Personals zu beachten, damit die notwendigen Rahmenbedingungen für die Besuche, auf die sich unsere Bewohnerinnen und Bewohner sehr freuen, eingehalten werden können", so die Geschäftsbereichsleiterin.
Ein grundsätzliches Betretungsverbot gilt dagegen immer noch für Reiserückkehrer aus Risikogebieten nach Definition des Robert Koch-Instituts. In einem Zeitraum von insgesamt 14 Tagen nach der Rückkehr darf von diesen Personen keine stationäre Einrichtung der Pflege und der Eingliederungshilfe betreten werden.
"Der verantwortliche Umgang mit der Situation ist immer noch unser höchstes Gebot. Wir appellieren deshalb weiterhin an die Solidarität aller Beteiligter, die notwendige Schutzvorkehrungen nicht durch leichtfertiges Handeln aufs Spiel zu setzen", machte Silke Gerling deutlich.
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