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19. März 2020
Genereller Besuchsstop in Pflegeheimen und Einrichtungen der Behindertenhilfe
Besuchsmöglichkeiten nur noch in Ausnahmefällen

Besuchsmöglichkeiten nur noch in Ausnahmefällen
Genereller Besuchsstop in Pflegeheimen und Einrichtungen der Behindertenhilfe
Genereller Besuchsstop in Pflegeheimen und Einrichtungen der Behindertenhilfe
Besuchsmöglichkeiten nur noch in Ausnahmefällen
In Umsetzung des aktuell geltenden NRW-Erlasses hat das Diakoniewerk nun einen generellen Besuchsstop für Pflegeheime und für Wohneinrichtungen für Menschen mit Behinderungen festgelegt. Besuche sind demnach nur noch im Ausnahmefall und nach vorheriger individueller Absprache mit der jeweiligen Einrichtungsleitung möglich.
Ein grundsätzliches Betretungsverbot gilt zudem für Reiserückkehrer aus Risikogebieten nach Definition des Robert Koch-Instituts. Dieses gilt für insgesamt 14 Tage nach der Rückkehr. Entsprechende Personen dürfen in diesem Zeitraum keine stationäre Einrichtungen der Pflege und der Eingliederungshilfe betreten.
Diese Regelungen gelten bis auf weiteres für das Seniorenzentrum Margarethenhöhe, das Diakoniezentrum Kray, das Heinrich-Held-Haus, das Haus Baasstraße, das Johannes-Böttcher-Haus, das Haus Rüselstraße und das Wilhelm-Becker-Haus.
"Wir möchten alles tun, was möglich ist, um die Ausbreitung des Coronavirus zu verlangsamen und unsere Bewohnerinnen und Bewohner und unsere Mitarbeitenden zu schützen", so Silke Gerling.
"Wir sind uns bewusst, dass dies einschneidende Maßnahmen sind", erläuterte die Geschäftsbereichsleiterin. "Der verantwortliche Umgang mit den Risiken ist für uns alle eine besondere Herausforderung, bei der unser aller Solidarität gefordert ist."
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