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19. Februar 2025
Umgang mit (potenzieller) Kindeswohlgefährdung nach §8a/b, 4 KKG VERSCHOBEN auf 19.02.2025

Fortbildungsnummer:
FB 0924
Termin:
19.2.2025, 9:00 bis 13:00 Uhr
Beschreibung:
Fälle von (vermuteter) Kindeswohlgefährdung lassen uns Fachkräfte nicht selten unsicher werden. Zwischen vorschnellem Aktionismus und erstarrendem Nichthandeln, gilt es eine professionelle und fachlich korrekte Haltung und Entscheidungsfindung in den Fokus zu nehmen.
Gar nicht so einfach. Oder etwa doch?
Diese 4-stündige Fortbildung soll Ihnen ihr Wissen über den Paragraphen 8a auffrischen und Sie fit im Umgang mit Kindeswohlgefährdung in Ihrem beruflichen Alltag mit Kindern und Jugendlichen machen.
Hierzu erhalten Sie Fachwissen darüber welche Formen von Kindeswohlgefährdung es gibt, ab wann etwas eine Gefährdungslage beschreibt und wie konkret Sie in einzelnen Schritten vorgehen müssen. Sie lernen was eine InsoFa-Beratung ist, wo Sie diese bekommen können und wie Sie mit Einzelfällen umgehen können, die sich gerade so immer wieder aus der Gefährdungslage herauswinden können.
Letztlich wird eines deutlich: nicht nur betroffene Kinder und Familien profitieren von souveränen Fachkräften, sondern auch die Fachkräfte selbst und sogar gesamte Teams.

Zielgruppe:
alle
Inhalt:
  • Definition Kindeswohl und Kindeswohlgefährdung
  • Formen von Kindeswohlgefährdung (sex. Gewalt, körperl. Gewalt, psych. Gewalt, Miterleben von Gewalt)
  • Einordnung verschiedener Fallbeispiele in Eskalationsstufen: Klärungsbereich, Unterstützungsbedarf, Hilfebedarf, Gefährdungsbereich
  • Umgang mit Kindeswohlgefährdung nach SGB VIII 8a/b

Referentin:
Kim Vivien Weber, Erziehungswissenschaftlerin (B.A.), Kinderschutzfachkraft, Sexualpädagogin (PfS), Paar- und Sexualberaterin (PfS), systemische Therapeutin/Familientherapeutin i.A., Essen

Tagungsort:
Geschäftsstelle des Diakoniewerks Essen, Bergerhauser Straße 17, 45136 Essen
Anmeldeschluss:
04.02.2025
Teilnahmegebühr:
100,00 Euro
Teilnahmegebühr Mitarbeitende:
50,00 Euro